AGB Tran’sform Fitness

Allgemeine Vertragsbedingung von Tran’sform Fitness

 

 

1. VERTRAGSSCHLUSS

1.1. GELTUNG DER AGB

Diese Neuen Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge Tran’sform Fitness Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

 

1.2. ANTRAG

Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot an Tran’sform Fitness zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit Tran’sform Fitness. Tran’sform Fitness kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung dieses Angebot ohne Angabe von Gründen schriftlich ablehnen. Lehnt Tran’sform Fitness  das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der Mitgliedsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande. Der Antragsteller erhält bei Antragstellung eine Zugangs Möglichkeit, die ihm den Zutritt zu den Studios ermöglicht. Dies begründet im Falle der Ablehnung seines Antrages jedoch keinen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages oder Nutzung der Studios.

 

1.4 JUGENDLICHE

Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich.

 

 

2. NUTZUNG DER STUDIOS

2.1. ZUTRITT NUR MIT MEMBER-ID ( Card, pin, identitätserkennungssystem)

Durch die Member-ID erhält das Mitglied Zutritt zum Studio und ist berechtigt, diese während der Öffnungszeiten zu nutzen. Ohne Mitnahme der Member-ID ist der Zutritt in das Studio nicht möglich.

 

2.2. Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten von Tran’sform Fitness stehen am Eingangsbereich oder können bei Tran’sform Fitness nachgefragt werde. Öffnungszeiten können/dürfen sich jeder zeit ändern, Tran’sform Fitness muss lediglich am Eingangsbereich sichtbar mitteilen.

 

2.3. HAUSORDNUNG

Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

 

2.4. WEISUNGSBERECHTIGUNG

Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

 

 

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

3.1 UMGANG MIT DER MEMBER-ID

Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der Member-ID zu sorgen. Das Mitglied hat kein Recht eine außen stehende Person ohne gültigen Vertrag in die Räumlichkeiten von Tran’sform Fitness mitzunehmen. Die Einzelheiten der Verfahrensweise legt Tran’sform Fitness fest.

 

3.2 GEBÜHR BEI AUSSTELLUNG DER MEMBER-ID

Für die Erstausstellung und eine Neuausstellung der Member-ID wird eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 10,- € Pfand fällig (zzgl. Aufnahmegebühr). Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass der Verlust der Member-ID nicht das verschulden des Mitglieds ist, sondern Tran’sform Fitness  oder mit absprachen Tran’sform Fitness  deaktiviert worden ist. schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag

 

3.3. VERBOT DER WEITERGABE DER MEMBEr-ID/  mitnahme einer Unbefugten  Begleitperson

Die Mitgliedschaft bei Tran’sform Fitness  ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die Member-ID ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von 340,- €. Tran’sform Fitness  bleibt die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens vorbehalten. Weist das Mitglied nach, dass geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag

 

3.4. BEGLEITPERSONEN

Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Kindern) und Tieren in die Studio ist nicht gestattet.

 

3.5. Probetraining

Begleitpersonen nur Vorabsprache oder Genehmigung von Tran’sform Fitness( Jedoch keine Erlaubnis zum Trainieren). Außer bei Absprache eines Probetrainings. Probetraining nur zu den Öffnungszeiten von Tran’sform Fitness(  Die Probetrainings Öffnungszeiten können/dürfen von der regulären Öffnungszeit abweichen)

 

3.6. ÄNDERUNGEN VON MITGLIEDSDATEN

Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse [auch E-Mail-Adresse], Bankverbindung…usw.) Tran’sform Fitness  unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die Tran’sform Fitness dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.

 

3.7. NUTZUNG DER SPINDE

Die von Tran’sform Fitness  zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Transform Fitness ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde zu öffnen.  Die Einzelheiten der Verfahrensweise legt Tran’sform Fitness  fest

 

3.8 NUTZUNG DER KUNDENPARKPLÄTZE

Von Tran’sform Fitness  zur Verfügung gestellte Kundenparkplätze dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Tran’sform Fitness  behält sich bei über diese Zeit hinaus belegten Parkplätzen das kostenpflichtige Abschleppen des PKW vor.

 

 

4. FÄLLIGKEIT DER MITGLIEDSBEITRÄGE / ZAHLUNGSVERZUG

4.1. FÄLLIGKEIT DER MONATLICHEN BEITRÄGE

Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am Monats ersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Mitgliedsbeitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aktivierungsgebühr für die Member-ID am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.

 

4.2. PREISANPASSUNGSRECHT ( ausgenommen altmitglieder/ Bei neu Vertragsabschlussgeldten für alle die regelung)

4.2.1 Tran’sform Fitness ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Tran’sform Fitness wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monats ersten wirksam.

4.2. 2 Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein

4.2. 3 Sonstige Gebühren kann/darf von  Tran’sform Fitness jederzeit geändert werden(Neu Anmeldungen). Tran’sform Fitness Preisregelung bleibt unberührt.

 

4.3. KOSTEN BEI RÜCKBUCHUNG

Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen.

 

4.4. VORAUSKASSE ( BEI EINER FRÜHZEITIGEN BEENDIGUNG DES VERTRAGS INNERHALB DER NORMALEN LAUFZEIT WIRD Der RESTWERT/ ZAHLUNG NICHT ZURÜCKERSTATTET.)

 

4.5. ZUSÄTZLICHE KOSTEN

Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen  nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet.

Für Service& Wassergebühren werden pro Quartal 9,90€ berechnet.

 

4.6. ZAHLUNGSVERZUG

Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist Tran’sform Fitness berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen und die komplette restliche Laufzeit bis zum regulären Vertragsende/Verlängerung zufordern. In diesem Falle ist berechtigt, Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

 

4.7. VERZUGSKOSTEN

Tran’sform Fitness behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

 

 

5. LAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG

5.1. ERSTLAUFZEIT / VERLÄNGERUNG

Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von zwölf oder vierundzwanzig Monaten. Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder Tran’sform Fitness spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere zwölf Monate. Die Kündigung des Mitglieds ist unter Angabe der Mitgliedsnummer gegenüber Tran’sform Fitness, Wandalenstraße  59 1/2, 86343 Königsbrunn, schriftlich oder per E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse zu erklären. Für die Kündigung ist jeweils nur das Eingangsdatum im Fitnessstudio und nicht das Versanddatum relevant.

Email:  studio@transform-fitness.de

5.2. STILLLEGUNG DES VERTRAGES (Grundsätzlich nur aus Kulanz)

 

seinen Mitgliedsvertrag monatsweise vom Monats ersten bis zum Monatsletzten auf Kulanz stillzulegen (Länge der Stilllegung entscheidet Transform Fitness und es kann nur aus wichtigen gründen wie. Z. b. Erkrankungen mit Ärztlichen artest Stillgelegt werden). Die beabsichtigte Stilllegung ist Tran’sform Fitness mindestens drei Werktage vor dem Beginn der Stilllegung bekannt zu geben( Rückwirkt nicht möglich). Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit (ausgenommen der Quartalspauschale) und kann Leistungen von Tran’sform Fitness nicht in Anspruch nehmen. In diesem Falle verlängert sich die Mitgliedschaft entsprechend der Stillgelegten Monate. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder Tran’sform Fitness zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist. Das Rechte der Stilllegung bleibt Tran’sform Fitness überlassen und bleibt unberührt.

 

5.3. SonderKÜNDIGUNG (erst ab dem 13.Monat)

Bei Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu, das mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gegen Vorlage einer Ab- oder Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde ausgeübt werden kann. Dies gilt jedoch nur bei einem Wohnortswechsel über 30 km( Neuer Wohnort vom Studio) und der Mitgliedsvertrag muss min. 12 Monate bereits bestehen, sollte das nicht der fall sein, wird bis zum Nächstmöglichen Zeitpunkt  der Vertrag gekündigt(Reguläre Laufzeit von 12 Monaten).

 

5.4.  das recht von tran’sform fitness zur kündigung aus wichtigem grund bleibt unberührt.

 

 

6. HAFTUNG VON TRAN’SFORM FITNESS

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Tran’sform Fitness  nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Tran’sform Fitness auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzungen auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von Tran’sform Fitness gelten.

 

 

7. VERHALTEN IM STUDIO

7.1. KONSUMVERBOTE /VERBOTENE GEGENSTÄNDE

Es ist dem Mitglied untersagt, in dem Studio zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika, usw.), im Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist Tran’sform Fitness berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadenersatz in Höhe von 320,- € geltend zu machen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

 

7.2 MITBRINGEN VON GETRÄNKEN

Das Mitglied ist berechtigt, nichtalkoholische Getränke im Studio mitzubringen.

 

 

8. VIDEOÜBERWACHUNG

Das Mitglied stimmt zu und wurde in Kenntnis gesetzt, dass das Studio rund um die Uhr videoüberwacht und das Videomaterial gespeichert wird ( Max. 1 Monat) ausgenommen WCs / Umkleiden(Werden nicht Überwacht, Verlust von Wertsachen auf eigene Gefahr) . Zum Schutz der Mitglieder und des Inventars von Tran’sform Fitness. Bei Schäden von Personen/ Inventar kann/ darf das aufgenommene Videomaterial vor Gericht als Beweismittel genutzt werden.

 

 

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1 ÄNDERUNGEN DIESER AGB

Tran’sform Fitness  ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Tran’sform Fitness  wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen. Besonders wird darauf hingewiesen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

 

9.2 AUFRECHNUNGSVERBOT

Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Tran’sform Fitness aufrechnen.

 

9.3 UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt